Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
- Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
vom 25.7.1991 (BGBl I 1677) m.spät.Änd. In diesem Gesetz wird die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen bzw. Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung geregelt.
Lexikon der Economics.
2013.
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